Für folgende Objekte können Sie eine Kaufberatung, ein Kurzgutachten oder ein gerichtsfestes Vollgutachten erhalten:
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Gewerbeimmobilien
- Wohn- und Geschäftshäuser
- unbebaute Grundstücke
- Nießbrauch- und Wohnungsrechte
- Baulasten
- Miet- und Pachtgutachten
- Erbbaurechte
- Erbbaugrundstücke