Honorar

Das Honorar für private Auftraggeber lehnt sich an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es kann sowohl ein Zeithonorar pro Stunde als auch ein Tabellenhonorar vereinbart werden. Die Vergütung für Gerichtsgutachten bemisst sich nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz (JVEG).

Eine Kaufberatung im Rahmen eines Besichtigungstermins ist ab 390,- € möglich.

Bitte lassen Sie sich ein konkretes Angebot unterbreiten!