Bewertungsobjekte

Für folgende Objekte können Sie eine Kaufberatung, ein Kurzgutachten oder ein gerichtsfestes Vollgutachten erhalten:

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Gewerbeimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • unbebaute Grundstücke
  • Nießbrauch- und Wohnungsrechte
  • Baulasten
  • Miet- und Pachtgutachten
  • Erbbaurechte
  • Erbbaugrundstücke